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Frohe Weihnachten & Ein gutes neues Jahr

Sehr geehrte Mandantschaft, sehr geehrte Geschäftspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.


Zusammenkommen ist ein Anfang,
Zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ist ein echter Erfolg!
(Henry Ford)


Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2025! Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gesund ins neue Jahr.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 geschlossen ist!

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Steuernews für Mandanten

Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer bis Jahresende möglich

Inflationsausgleich

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 19.10.2022, BGBl. I S. 1743) wurde Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, allen Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und € 3.000,00 nicht überschreitet. Die Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung dieser Prämie endet am 31.12.2024.

Wichtig ist, dass die Prämie bis zu diesem Stichtag dem Konto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers gutgeschrieben ist. Es reicht nicht aus, die Prämie mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 im Januar 2025 auszuzahlen.

Überstundenvergütung

Die Finanzverwaltung lässt die Auszahlung dieser Prämie unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Überstundenausgleich zu. Dies gilt insoweit, als Überstunden nicht regelmäßig bezahlt werden oder ihre Auszahlung nicht vertraglich vereinbart ist. Denn bei vereinbarter Überstundenvergütung wird die Inflationsausgleichsprämie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber geleistet.

Teilzahlungen

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch in mehreren Teiltranchen ausgezahlt werden. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern kann die Prämie auch mehrfach steuerfrei gewährt werden.

Stand: 26. November 2024

Bild: Racamani - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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