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Frohe Weihnachten & Ein gutes neues Jahr

Sehr geehrte Mandantschaft, sehr geehrte Geschäftspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.


Zusammenkommen ist ein Anfang,
Zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ist ein echter Erfolg!
(Henry Ford)


Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2025! Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gesund ins neue Jahr.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 geschlossen ist!

figure_graphic: Weihnachtsbilder
Steuernews für Mandanten

Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit

Wohnsitzaufgabe

Nach dem deutschen Außensteuergesetz (§ 6 AStG) gelten Anteile an Kapitalgesellschaften bei Wegzug der Anteilseignerin bzw. des Anteilseigners ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen als fiktiv veräußert. Diese Veräußerungsfiktion findet Anwendung bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Sinne von § 17 Einkommensteuergesetz/EStG, also in Fällen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von mindestens einem Prozent.

Vorübergehende Abwesenheit

Kehrt die Wegzüglerin bzw. der Wegzügler innerhalb von sieben Jahren wieder nach Deutschland zurück, gilt der Wegzug als nur vorübergehende Abwesenheit. Die Besteuerungsfiktion greift dann unter bestimmten Voraussetzungen nicht (§ 6 Abs. 3 AStG).

BFH-Fall

Die Finanzämter warten – wie die Praxis zeigt – die eventuelle Rückkehr einer bzw. eines Steuerpflichtigen nicht ab. Im Fall, den der Bundesfinanzhof/BFH zu entscheiden hatte, war ein Steuerpflichtiger nach Dubai verzogen. Er kehrte nach zwei Jahren zurück. Der BFH hob die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven Veräußerungsgewinne wieder auf. Für den BFH reicht es nach der objektiven Theorie aus, dass der Wegzügler innerhalb des maßgeblichen Zeitraums tatsächlich zurückkehrt, er muss im Wegzugszeitpunkt keine Rückkehrabsicht haben oder glaubhaft machen (BFH 21.12. 2022 I R 55/19).

Stand: 28. Juli 2024

Bild: MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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